Rechtsgrundlage
Maßgeblich: ΓΚΛ 50 Art. 3 Abs. 19 (ΦΕΚ Β' 1628/2019). Baut auf: L1.1.
Die griechische Regel im Wortlaut
ΓΚΛ 50 Art. 3 Abs. 19 sagt sinngemäß: Ein im Ausland ausgestellter entsprechender Führerschein, den ein Grieche oder Ausländer besitzt, wird anerkannt, wenn er von einer staatlichen Stelle des Herkunftslandes ausgestellt oder offiziell anerkannt wurde. Bei einer Kontrolle muss der Inhaber eine amtliche Übersetzung (επίσημη μετάφραση, epísimi metáfrasi) mitführen, zusammen mit einer Bestätigung der Botschaft oder des Konsulats, dass die ausstellende Stelle dafür zuständig bzw. staatlich anerkannt ist.
Drei Folgen:
- EU oder Nicht-EU spielt keine Rolle.
- Eine Umschreibung in einen griechischen Schein gibt es nicht.
- Das ICC (Internationales Zertifikat nach UNECE-Resolution 40) hilft als solches nicht: Laut Deutscher Botschaft Athen hat Griechenland die Resolution nicht übernommen. Es zählt, wer das Dokument ausstellt.
Deutschland: SBF See
Der Sportbootführerschein See ist ein amtlicher Schein. Ausgestellt wird er vom DMYV und vom DSV als beliehene Verbände unter Fachaufsicht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (SpFV). Damit erfüllt er die griechische Bedingung „staatlich ausgestellt“. Der SBF Binnen hilft auf See nicht.
Was die Deutsche Botschaft Athen dazu schreibt (Stand 15.11.2024):
| Punkt | Aussage der Botschaft |
|---|---|
| Übersetzung | kann die Botschaft nicht anfertigen; Übersetzungsbüros siehe Botschaftsseite |
| Bestätigung | stellt die Botschaft auf Antrag aus, 36 € |
| Antrag | Formular „Sportbootführerschein“ + Kopie Pass/Personalausweis + Kopie SBF an konsulat@athe.diplo.de |
| Ergebnis | Bestätigung und Gebührenbescheid als Scan |
| Bußgelder | werden von der Hafenpolizei in der Regel sofort kassiert; die Botschaft leistet keine Rechtsberatung |
VORSICHT — Übersetzung: umstritten, aber billig 2019 berichtete der DSV, das griechische Ministerium halte eine Übersetzung nur bei außereuropäischen Scheinen für nötig. Die Botschaft zweifelte daran, weil Eigner ohne Übersetzung in Häfen festgehalten wurden, und riet, eine mitzuführen. Der Verordnungstext unterscheidet nicht. Nehmen Sie eine amtliche griechische Übersetzung mit.
Weitere amtliche Scheine (Sportküstenschifferschein u. a.) sind ebenfalls staatlich; ob die Botschaft sie in dieselbe Bestätigung aufnimmt, fragen Sie beim Antrag.
Österreich: Internationales Zertifikat
In Österreich stellen private Prüfungsorganisationen den Befähigungsausweis aus. Amtlich anerkannt ist das auf dieser Grundlage von via donau ausgestellte Internationale Zertifikat (BMIMI). Für Griechenland ist daher das via-donau-Zertifikat das tragende Dokument. Wie Sie die Bestätigung der Österreichischen Botschaft Athen erhalten, haben wir nicht in einer amtlichen Quelle gefunden: Fragen Sie vor der Reise dort nach.
Schweiz
Für die Hochsee regelt das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (Basel) den Schweizer Hochseeausweis. Dessen Seiten blockierten unseren Abruf; Einzelheiten konnten wir nicht prüfen. Klären Sie Übersetzung und Bestätigung mit der Schweizer Botschaft in Athen.
Wofür der Schein nicht reicht
- Jetski-Vermieter müssen seit 2026 Mieter ohne die nötige Qualifikation abweisen (Lektion 2.2). Ob Ihr Schein Jetskis abdeckt, entscheidet in der Praxis der Vermieter.
- Für Bareboat-Yachten gelten andere Regeln (Kurs Bareboat Chartering in Greece).
TIPP — Mappe vorbereiten Original-Schein, amtliche griechische Übersetzung, Botschaftsbestätigung, Ausweis. Ein Satz Kopien bleibt im Hotel.