Rechtsgrundlage
Maßgeblich: ΓΚΛ 20 Art. 4 Abs. 1 lit. θ und Art. 39; ΓΚΛ 38 Art. 7 und 9; Art. 157 ΚΔΝΔ. Baut auf: L4.1.
Notrufnummern
| Nummer | Stelle |
|---|---|
| 108 | Küstenwache (Λιμενικό Σώμα – Ελληνική Ακτοφυλακή) |
| 112 | europäischer Notruf, auch in Griechenland |
| UKW-Kanal 16 | Not- und Anrufkanal auf See; im Notfall „MAYDAY“ |
Die Nummern stammen aus einer UNHCR-Seite, der Kanal 16 aus griechischem Schulmaterial – die offiziellen griechischen Seiten waren für uns nicht abrufbar. Speichern Sie 108 und 112 vor der Ausfahrt im Handy und nehmen Sie es wasserdicht verpackt mit.
Nach einem Unfall: bleiben, helfen, melden
Wer einen Unfall mit einem anderen Boot oder einer Person verursacht, muss (ΓΚΛ 20 Art. 4 Abs. 1 lit. θ):
- am Unfallort bleiben;
- jede mögliche Hilfe leisten;
- den Unfall sofort der Hafenbehörde melden.
Als Steuernder eines Mietboots tragen Sie die Verantwortung eines Schiffsführers (ΓΚΛ 38 Art. 7). Informieren Sie auch den Vermieter; er muss selbst sofort helfen – tut er es nicht, verliert er seine Genehmigung endgültig, unabhängig von seiner Schuld (Art. 39 Abs. 2).
WARNUNG — Nicht wegfahren Wer nach einem Unfall weiterfährt, verletzt eine ausdrückliche Pflicht. Bleiben Sie, sichern Sie Verletzte, rufen Sie 108 oder 112 und warten Sie auf die Hafenpolizei.
Denken Sie auch an den Alkoholtest: Nach Unfällen mit Verletzten ist er Pflicht (Lektion 4.1).
Wie Bußgelder funktionieren
Grundlage ist Art. 157 ΚΔΝΔ (Kodex des öffentlichen Seerechts):
- Rahmen 50 bis 60.000 €, festgesetzt vom Leiter der Hafenbehörde nach Schwere, Umständen, Wiederholung und Schaden.
- Die Hafenpolizei erstellt einen Bericht; Sie können Stellung nehmen.
- Ohne griechische Steuernummer (ΑΦΜ) werden die Staatszugehörigkeits- bzw. Eigentumsurkunde und das Seetüchtigkeitszeugnis des Bootes einbehalten, bis bezahlt ist.
- Zusätzlich kann die Tätigkeit bis zu 60 Tage ausgesetzt und die Ausfahrt verboten werden.
Laut Deutscher Botschaft werden Bußgelder der Hafenpolizei in der Regel sofort kassiert; die Botschaft kann weder beraten noch eingreifen.
Feste Bußgelder für Vermieter (ΓΚΛ 20 Art. 39)
| Verstoß | Erstes Mal | Wiederholung in 12 Monaten |
|---|---|---|
| Kein Rettungsboot vor Ort | 3.000 € | 6.000 € |
| Unterricht geben oder bewerben | 3.000 € | verdoppelt |
| Kein Propellerschutz am Mietboot | 1.000 € | 2.000 € |
| Mangelhafte Ausrüstung | 1.000 € | 2.000 € |
| Weitere gelistete Pflichten (Einweisung, Mieterliste …) | 500 € | 1.000 € |
| Vermietung ohne Genehmigung | 2.000–30.000 € (ΚΥΑ 64444/2021) |
Für Sie als Fahrer
- Bußgelder nach Art. 157 für jeden Verstoß gegen ΓΚΛ 20 oder 38.
- Bei Wiederholung desselben Verstoßes in 12 Monaten: Entzug des griechischen Scheins für 1–12 Monate (Art. 39 Abs. 3).
TIPP — Unterlagen an Bord Beim Schnellboot müssen Original-Führerschein, Original-Seetüchtigkeitsdokument und Versicherungskopie an Bord sein (Art. 4 Abs. 1 lit. ε). Beim Mietboot hat sie der Vermieter übergeben – lassen Sie sie im Boot.