Rechtsgrundlage
Maßgeblich: ΓΚΛ 20 Art. 4, 24, 25 Abs. 3 und 34; Art. 157 ΚΔΝΔ. Baut auf: L2.1.
Die Regel
ΓΚΛ 20 Art. 25 Abs. 3 ist kurz:
- Verboten ist das Führen von Wassersportgeräten durch Personen unter dem Einfluss von Alkohol, toxischen Stoffen oder Medikamenten.
- Kontrolliert wird zwingend nach jedem tödlichen Unfall und jedem Unfall mit Verletzten, sonst immer dann, wenn es Anzeichen für Konsum gibt.
- Das Verfahren richtet sich nach dem Gesetz 2696/1999, der griechischen Straßenverkehrsordnung (Κ.Ο.Κ.).
Die Küstenwache führt laut Presseberichten auch Atemalkoholkontrollen auf See durch.
Und die Promillegrenze?
In ΓΚΛ 20, ΓΚΛ 38 und den übrigen gelesenen Vorschriften steht keine Promillegrenze für Bootsführer. Die Verordnung verbietet „unter Einfluss“ und borgt sich nur das Testverfahren der Straßenverkehrsordnung.
Ob die Grenzwerte für Autofahrer entsprechend angewandt werden, ist nicht bestätigt. Rechnen Sie nicht mit einer Toleranz.
WARNUNG — „Unter der Grenze“ gibt es hier nicht Weil keine Zahl im Text steht, kann jede feststellbare Beeinträchtigung als Verstoß gewertet werden. Die einzige sichere Menge vor dem Fahren ist null.
Wer noch verantwortlich ist
Das Verbot trifft nicht nur den Fahrer:
| Person | Pflicht |
|---|---|
| Skipper eines Schnellboots | lässt niemanden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss an Bord (Art. 4 Abs. 1 lit. α) |
| Eigner eines Schnellboots | überlässt das Boot keiner beeinträchtigten Person (Art. 4 Abs. 2 lit. ε) |
| Vermieter | verweigert die Vermietung an Beeinträchtigte (Art. 24 Abs. 1 lit. ι) |
| Mieter | fährt nicht unter Einfluss und befolgt eine Weigerung sofort (Art. 34) |
Das Verbot an Bord (Art. 4 Abs. 1 lit. α) betrifft auch Mitfahrer, nicht nur den Fahrer. Die Gruppe nach dem Strandbar-Nachmittag gehört nicht aufs Schnellboot.
Folgen
- Bußgeld nach Art. 157 ΚΔΝΔ: 50 bis 60.000 €, bemessen nach Schwere, Umständen, Wiederholung und Schaden.
- Ohne griechische Steuernummer (ΑΦΜ) werden Staatszugehörigkeits- und Seetüchtigkeitsdokumente des Bootes einbehalten, bis bezahlt ist.
- Bei Wiederholung desselben Verstoßes innerhalb von 12 Monaten: zusätzlich Entzug des griechischen Scheins für 1 bis 12 Monate (Art. 39 Abs. 3).
- Zivil- und strafrechtliche Haftung bleiben unberührt. Nach einem Unfall unter Alkohol müssen Sie mit Streit mit der Versicherung rechnen.
VORSICHT — Medikamente zählen mit Das Verbot nennt ausdrücklich Medikamente. Starke Mittel gegen Seekrankheit, Schmerzmittel oder Schlafmittel können Ihre Reaktionsfähigkeit einschränken. Lesen Sie den Beipackzettel, bevor Sie ans Steuer gehen.
Kurz gesagt
- Verbot ohne Zahl – also null.
- Test nach jedem Unfall mit Verletzten.
- Auch Skipper, Eigner und Vermieter sind in der Pflicht.