Rechtsgrundlage Pomorski zakonik Art. 5 in der Fassung von NN 17/19 (in Kraft seit 1. Januar 2020); Pravilnik o brodicama i jahtama NN 27/05 Art. 70 und 77 (fortgeltend nach NN 13/20 Art. 48); Pravilnik NN 52/25 Art. 45 und 49.
Die eine Zahl, die alles entscheidet: 5 kW
In Deutschland dürfen Sie auf Seeschifffahrtsstraßen ein Boot bis 15 PS ohne Sportbootführerschein fahren, und in vielen Mietrevieren am Mittelmeer gibt es „führerscheinfreie" Boote. In Kroatien gibt es das für Motorboote nicht. Seit der Änderung des Seegesetzbuchs (Pomorski zakonik) durch NN 17/19 gilt als brodica (kleines Wasserfahrzeug) jedes Fahrzeug mit
- einem Rumpf von mehr als 2,5 m bis 15 m oder
- einer Antriebsleistung von mehr als 5 kW (rund 6,8 PS),
das höchstens 12 Passagiere befördert. Über 15 m spricht das Gesetz von einer jahta (Jacht). Eine brodica darf nur führen, wer einen passenden Befähigungsnachweis hat.
Rechnen Sie selbst: 15 PS sind etwa 11 kW, ein üblicher Mietaußenborder mit 40 PS etwa 29 kW. Beides liegt weit über 5 kW. Selbst ein Elektro-Dinghy mit 3 kW braucht einen Schein, sobald der Rumpf länger als 2,5 m ist, denn die Bedingungen sind mit „oder" verknüpft.
Was ohne Schein bleibt
| Fahrzeug | Schein nötig? | Grundlage |
|---|---|---|
| Ruderboot zum persönlichen Gebrauch | nein, Führen ab 12 Jahren | Art. 70(4) |
| SUP, Kajak, Kanu, Tretboot, Surf- und Kiteboard, E-Foil | nein (osobno plovilo, nicht registrierbar) | NN 52/25 Art. 45 |
| Motorboot über 2,5 m oder über 5 kW | ja | PZ Art. 5 |
| Jetski | ja, er ist eine brodica | NN 42/17 Art. 2 |
Auch die schlauchbootgroße Einheit mit 4 PS ist nur dann scheinfrei, wenn sie beide Grenzen einhält: höchstens 2,5 m und höchstens 5 kW. In der Praxis werden solche Kleinstboote kaum vermietet.
Persönliche Wasserfahrzeuge haben ihre eigenen Grenzen: Sie dürfen zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang innerhalb von 300 m vor der Küste fahren, motorisierte nicht näher als 50 m an die Küste, und weiter hinaus nur mit motorisiertem Begleitboot des Veranstalters oder Vermieters (NN 52/25 Art. 49(4)–(7)).
Warum Mietboote keine Ausnahme sind
Ein Boot, das ohne Besatzung vermietet wird, ist rechtlich ein gewerbliches Fahrzeug. Für die Besatzung gilt aber Art. 77 des Pravilnik: Es gelten dieselben Regeln über Mindestbesatzung und Befähigung wie für Boote zum persönlichen Gebrauch. Der Vermieter darf Ihnen also nur ein Boot geben, für das Ihr Schein reicht, und er muss das bei der Übergabe prüfen (Modul 2).
WARNUNG — „Kurze Einweisung statt Schein" gibt es nicht Ein Vermieter, der Ihnen ohne Befähigungsnachweis ein Boot mit 20 PS überlässt, verstößt selbst gegen das Gesetz. Auf dem Wasser haften aber Sie als Führer: Kontrollen durch das Hafenamt (lučka kapetanija) und die Polizei sind im Sommer häufig.
Woher kommt der Schein?
Sie haben drei Wege:
- einen kroatischen Schein, den voditelj brodice der Kategorie A oder B (Lektion 1.2);
- einen ausländischen Schein, den das Ministerium anerkennt (Lektion 1.3);
- auf einem Boot unter ausländischer Flagge gilt das Recht des Flaggenstaates, und nur wenn dieser keine Befähigung vorschreibt, gelten die kroatischen Regeln (Art. 4(8)).
TIPP — Erst den Schein klären, dann buchen Fragen Sie den Vermieter vor der Buchung schriftlich, welche Leistung das Boot hat und welchen Schein er verlangt. Eine Anzahlung für ein Boot, das Sie nicht fahren dürfen, ist schwer zurückzuholen.