Rechtsgrundlage Pravilnik NN 42/17 (Vermietung und Charter) Art. 2, 4, 5, 12, 21, 25 und 26; Pravilnik NN 13/20 Art. 8 (Haftpflicht); Pomorski zakonik Art. 673.č–673.g (Bootsmietvertrag, eingefügt durch NN 17/19).
Wer vermietet
Die Verordnung NN 42/17 unterscheidet zwischen Vermietung (iznajmljivanje plovila, ohne Übernachtung an Bord) und Unterkunft an Bord (Charter mit Übernachtung). Ein Tagesboot am Strand ist Vermietung. Für reine Vermieter entfallen die elektronische Crewliste und die Kurtaxe (Art. 12(3)), nicht aber die Übergabe mit Befähigungsprüfung. Das Boot muss an einem zulässigen Liegeplatz liegen: in einem öffentlichen Hafen, auf einer Konzessionsfläche oder an einer Mikrolokation mit Konzessionsgenehmigung (Art. 21).
Was bei der Übergabe passieren muss
Art. 25 nennt den Mindestinhalt der Übergabe (primopredaja):
- Prüfung Ihrer Befähigung (Schein, ggf. Funkzeugnis);
- Übergabe aller gültigen Papiere des Bootes;
- Prüfung, ob Geräte und Ausrüstung funktionieren;
- Einweisung in die Grundregeln der Sicherheit und des Gewässerschutzes;
- die Telefonnummern von Seenotrettung und anderen Notdiensten;
- das Vorgehen bei einem Seeunfall;
- das System der Wetterberichte und Warnungen.
Darüber wird ein Übergabeprotokoll (zapisnik o primopredaji) erstellt, das der Mitarbeiter des Vermieters und Sie als Führer unterschreiben. Es gibt zwei Exemplare: eines an Bord, eines im Büro.
Was an Bord sein muss
| Dokument | Grundlage |
|---|---|
| Nachweis der Seetüchtigkeit | Art. 26(1) Nr. 1 |
| Nachweis Ihrer Befähigung | Art. 26(1) Nr. 2 |
| Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten | Art. 26(1) Nr. 3; NN 13/20 Art. 8 |
| Übergabeprotokoll | Art. 26(1) Nr. 5 |
| Rechnung (bei Miete ohne Übernachtung) | Art. 26(4) |
Die Haftpflicht ist für alle in- und ausländischen Boote über 15 kW Pflicht. Sie deckt Schäden Dritter, nicht das gemietete Boot selbst.
VORSICHT — Fehlende Papiere zahlt der Führer Wer ein Boot ohne die vorgeschriebenen Papiere oder ohne Befähigungsnachweis an Bord führt, riskiert HRK 300–800, umgerechnet etwa € 39,82–106,18 (PZ Art. 1012; Kunabeträge zum festen Kurs 7,53450). Lassen Sie sich die Mappe vor dem Ablegen zeigen.
Kaution und Schäden
Einen gesetzlichen Kautionsbetrag gibt es nicht; Höhe und Selbstbehalt stehen im Vertrag. Das Seegesetzbuch regelt aber die Grundsätze des Bootsmietvertrags:
- Sie müssen das Boot vertrags- und bestimmungsgemäß nutzen und die Sicherheitsvorschriften einhalten (Art. 673.ć(1)).
- Sie geben es im Zustand und am Ort der Übernahme zurück (Art. 673.ć(3)).
- Für normale Abnutzung, verborgene Mängel und höhere Gewalt haften Sie nicht (Art. 673.ć(4)–(5)).
- Für Schäden aus vertrags- oder rechtswidriger Nutzung haften Sie, auch wenn jemand anderes mit Ihrer Erlaubnis gefahren ist (Art. 673.d(1)).
- Bei verspäteter Rückgabe schulden Sie die doppelte Miete für die Dauer der Verspätung, sofern nichts anderes vereinbart ist (Art. 673.g).
TIPP — Fotos vor dem Ablegen Fotografieren Sie Rumpf, Propeller, Schlauchkörper und Tankanzeige mit Zeitstempel und lassen Sie Vorschäden ins Protokoll eintragen. Wer den Vermieter das Boot mit „voller Tank" quittieren lässt, streitet später nicht über Kraftstoff.
WARNUNG — Nicht das Steuer weitergeben Lassen Sie niemanden ohne passenden Schein fahren, auch nicht „nur kurz". Sie haften für den Schaden, und der Fahrer begeht eine Ordnungswidrigkeit.