Rechtsgrundlage Pravilnik o sigurnosti pomorske plovidbe NN 52/25 (in Kraft seit 29.03.2025) Art. 49 und 50, Art. 49(3) neu gefasst durch NN 40/26 (in Kraft seit 25.04.2026).
Die 300-m-Zone
Innerhalb von 300 m vor der Küste, in engen Kanälen und auf den Zufahrten zu Häfen und Ankerplätzen dürfen alle Fahrzeuge höchstens 8 Knoten fahren, und zwar mit besonderer Aufmerksamkeit (NN 52/25 Art. 50(1)). Motorboote und Jetskis dürfen erst weiter als 300 m von der Küste ins Gleiten kommen (Art. 50(2)). Das Hafenamt kann für einzelne Gebiete strengere Grenzen festlegen; sie stehen in den amtlichen Seekarten, Publikationen und auf der Website des Ministeriums (Art. 50(3)–(4)).
Ein Gleitboot kommt meist erst deutlich oberhalb von 8 kn ins Gleiten. Wer also in Gleitfahrt in die Bucht einfährt, verstößt in aller Regel gegen beide Vorschriften.
Abstand zur Küste nach Länge
| Länge des Fahrzeugs | Mindestabstand zur Küste | Mindestabstand zur Absperrung eines Strandbades |
|---|---|---|
| unter 15 m | 50 m | 50 m |
| 15 m bis unter 30 m | 150 m | 100 m |
| 30 m und mehr | 300 m | 300 m |
Quelle: Art. 49(1) und Art. 49(3) in der Fassung von NN 40/26. Näher dürfen Sie nur zum Ein- und Auslaufen, Ankern oder Anlegen oder wenn das Fahrwasser es verlangt, und dann so langsam, dass Sie sofort ausweichen und stoppen können (Art. 49(2)).
Ein uređeno kupalište (eingerichtetes Strandbad) erkennen Sie an der Bojenlinie, meist gelbe oder rote Bojen. An einem prirodno kupalište (naturbelassener Strand) gibt es oft keine Bojen — dort zählt beim Ankern die 150-m-Regel (Lektion 3.2).
WARNUNG — Nicht durch die Bojenlinie Mit einem Motorboot oder Jetski haben Sie innerhalb einer Strandbad-Absperrung nichts zu suchen. Nur Tretboote und SUPs sind dort erlaubt (Art. 49(5)). Ein Schwimmer im Wasser ist von oben kaum zu sehen.
Taucher
Zur Taucherflagge halten alle Fahrzeuge 50 m Abstand, außer dem Begleitboot des Tauchers (Art. 49(12)). In Kroatien sieht man die rot-weiße Taucherflagge ebenso wie die blau-weiße Flagge „A" und Signalbojen von Schnorchlern. Behandeln Sie jede Boje mit Fähnchen als Taucher.
Persönliche Wasserfahrzeuge
Wer zusätzlich SUPs oder Kajaks mietet: Diese osobna plovila dürfen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang innerhalb von 300 m vor der Küste fahren, aber nicht im Strandbad — Ausnahme Tretboot und SUP (Art. 49(4)–(5)). Motorisierte persönliche Wasserfahrzeuge (z. B. E-Foil) dürfen nicht näher als 50 m an die Küste. Weiter als 300 m hinaus nur mit motorisiertem Begleitboot des Veranstalters oder Vermieters (Art. 49(7)).
Vorfahrt an der Hafeneinfahrt
Fahrzeuge bis 20 m weichen innerhalb 1 sm vor einer Hafeneinfahrt größeren Fahrzeugen aus (NN 52/25 Art. 46(1)). Fähren und Katamarane kommen schnell; halten Sie sich am Rand des Fahrwassers.
TIPP — Abstände schätzen 50 m sind etwa zehn Bootslängen eines 5-m-Bootes, 300 m etwa drei Fußballfelder. Der Kartenplotter oder eine Navigations-App mit Entfernungsmessung hilft beim Einschätzen.
VORSICHT — Bußgeld Wer gegen Navigationsregeln verstößt, riskiert HRK 3.000–50.000 (etwa € 398,17–6.636,14), und Befähigungsnachweise können für einen Monat bis zwei Jahre entzogen werden (PZ Art. 1002, 1007; Lektion 4.1).