Rechtsgrundlage Pravilnik NN 52/25 Art. 140 und NN 13/20 Art. 7 (Meldepflichten); MMPI-Seite „Traganje i spašavanje"; Ravnateljstvo civilne zaštite: Broj 112; Pravilnik NN 42/17 Art. 25 (Einweisung bei Übergabe); Pomorski zakonik Art. 1012.
Die Nummern
| Wer | Nummer / Kanal | Wofür |
|---|---|---|
| Einheitlicher Notruf | 112 | Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Seenotrettung; kostenlos, auch per SMS; Anrufe auch auf Deutsch und Englisch; der Operator erhält Ihren Standort |
| MRCC Rijeka (Seenotleitstelle) | 195, aus dem Ausland +385 1 195 | rund um die Uhr, kostenlos |
| Funk | UKW-Kanal 16, DSC-Kanal 70 | Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr; die Küstenfunkstellen Rijeka Radio, Split Radio, Dubrovnik Radio hören mit |
Der Seenotrettungsdienst besteht aus der nationalen Leitstelle MRCC Rijeka, Unterzentralen in den Hafenämtern Pula, Rijeka, Senj, Zadar, Šibenik, Split, Ploče und Dubrovnik, deren Außenstellen, Küstenfunkstellen und Beobachtungsposten.
TIPP — Nummern ins Telefon, bevor Sie ablegen Speichern Sie 112, 195 und die Nummer des Vermieters. Bei der Übergabe muss der Vermieter Ihnen die Notrufnummern nennen (NN 42/17 Art. 25(1) Nr. 5) — schreiben Sie sie aufs Protokoll.
Was Sie melden müssen
Art. 140 der Verordnung NN 52/25 verpflichtet den Führer jedes Wasserfahrzeugs in kroatischen Gewässern, unverzüglich MRCC Rijeka über die Küstenfunkstelle auf Kanal 16, über DSC 70 oder über 195 zu informieren über:
- jeden Unfall, Zwischenfall oder außergewöhnlichen Vorfall, der die Sicherheit des Fahrzeugs oder der Personen an Bord betrifft — Kollision, Grundberührung, Schaden, Ausfall, Wassereinbruch;
- jede Lage, die zu einer Verschmutzung des Meeres oder der Küste führen kann, und jede Verschmutzung, die Sie beobachten.
Die Meldung enthält mindestens Name des Fahrzeugs, Position, Abfahrtshafen, Ziel, Personen an Bord, was passiert ist und was Sie unternommen haben. Daneben gilt die Meldepflicht gegenüber dem Hafenamt (lučka kapetanija) oder seiner Außenstelle (NN 13/20 Art. 7):
- einen Unfall (nesreća, z. B. mit Verletzten, Verlust oder schwerem Schaden) unverzüglich;
- einen Zwischenfall (nezgoda, der die Sicherheit gefährdet hat oder hätte gefährden können) binnen 12 Stunden.
Das Hafenamt kann dann eine außerordentliche technische Prüfung des Bootes anordnen. Wer einen Seeunfall seines Bootes nicht meldet, riskiert HRK 300–800 (etwa € 39,82–106,18, PZ Art. 1012).
WARNUNG — Auch die „kleine" Grundberührung zählt Wer mit dem Propeller einen Felsen streift und weiterfährt, riskiert Wassereinbruch und den Streit um die Kaution. Melden Sie den Vorfall dem Vermieter sofort und, wenn das Boot betroffen ist, der MRCC.
Im Ernstfall
- Personen zuerst: Rettungswesten an, Mann über Bord markieren, Motor bei Personen im Wasser auskuppeln.
- Alarm: UKW Kanal 16 „MAYDAY" bei Lebensgefahr, sonst „PAN-PAN"; oder 112 bzw. 195 anrufen. Position aus dem Telefon oder Plotter ablesen.
- Vermieter informieren: Er kennt das Boot und kann Hilfe schicken.
- Dokumentieren: Fotos, Uhrzeit, Zeugen, Schäden am anderen Boot.
- Hafenamt: Bei Kollisionen, Verletzten oder Verschmutzung wird das Hafenamt tätig; das Ministerium ermittelt bei Seeunfällen wegen möglicher Ordnungswidrigkeiten.
Wetter
Bei der Übergabe muss der Vermieter Ihnen zeigen, wo es Wetterberichte und Warnungen gibt (Art. 25(1) Nr. 7). Nachmittags frischt der Maestral oft auf, und Bura-Böen kommen manchmal ohne Vorwarnung. Ein kleines Mietboot gehört bei Starkwindwarnung in den Hafen.
VORSICHT — Funk ohne Funkzeugnis Im Notfall darf jeder Kanal 16 benutzen. Im normalen Betrieb gilt: Die UKW-Anlage bedient nur, wer dazu befähigt ist (Pravilnik NN 27/05 Art. 78).