Rechtsgrundlage
Arrêté vom 6. Juli 2011 (ausländische Titel), Art. 1–8; Seite „Permis plaisance“ auf mer.gouv.fr; ELWIS zum SBF See. Baut auf: Lektion 1.1.
Der Grundsatz: EU-Schein gilt in seinen Grenzen
Nach dem arrêté du 6 juillet 2011 dürfen Inhaber eines gültigen Motorboot-Führerscheins aus einem EU- oder EWR-Staat oder aus Monaco ein französisches Motorboot führen – in den Grenzen der Befugnisse, die ihr Schein vorsieht. Das Ministerium präzisiert: Grenzen bei Länge, Fahrtgebiet und Leistung, und der Titel muss gültig sein. Mietboote in Frankreich fahren in aller Regel unter französischer Flagge, der Text passt also genau auf Ihre Situation.
Wo das SBF See steht
Nach ELWIS ist das SBF See der amtliche Schein für Sportboote mit mehr als 11,03 kW (Verbrenner) bzw. 7,5 kW (Elektro) auf den Seeschifffahrtsstraßen. Er gilt ohne Längenbegrenzung und ausschließlich für die private Nutzung. Für Frankreich heißt das:
| Ihr Dokument | Motorboot über 4,5 kW an der französischen Küste |
|---|---|
| SBF See | Ja, als EU-Titel – privat, ohne Längen- und Leistungsgrenze |
| SKS / SSS / SHS | Setzen das SBF See voraus – Sie haben es also ohnehin |
| nur SBF Binnen | Nicht für das Meer – sein Geltungsbereich sind Binnenschifffahrtsstraßen |
| kein Schein | Nur Boote bis 4,5 kW oder geführte Jetski-Touren (Lektion 1.3) |
VORSICHT — Das Fahrtgebiet ist die offene Frage Das SBF See hat keine eigene Seemeilengrenze; sein Geltungsbereich sind die deutschen Seeschifffahrtsstraßen. Wie ein französischer Kontrollbeamter das „Fahrtgebiet“ bei Fahrten über 6 sm hinaus auslegt, ist in den gelesenen Texten nicht geregelt. Bleiben Sie mit dem Mietboot innerhalb von 6 sm vom abri und innerhalb der Vertragsgrenzen.
ICC: in Frankreich nicht das entscheidende Etikett
Die deutsche Führerscheinkarte wird zugleich als Internationales Zertifikat (ICC) nach UNECE-Resolution 40 ausgestellt. Frankreich wendet diese Resolution laut ELWIS-Übersicht nicht an. In Frankreich zählt deshalb der deutsche Führerschein als EU-Titel, nicht der ICC-Vermerk.
Was Sie dabeihaben müssen
- das Original des Führerscheins – eine Kopie oder ein Foto genügt nicht;
- „gegebenenfalls“ eine Übersetzung ins Französische durch einen vereidigten Übersetzer (Art. 4). Ob die mehrsprachige Rückseite der Karte eine Übersetzung überflüssig macht, sagt der Text nicht;
- einen Ausweis. In der Mieterklärung werden Art und Nummer Ihres Scheins sowie die Nationalität des Titels eingetragen (Lektion 2.1).
Wenn Sie in Frankreich wohnen
- Für Boote und Jetskis unter fremder Flagge, die Personen mit Wohnsitz in Frankreich gehören oder von ihnen genutzt werden, gelten in französischen Gewässern die französischen Regeln zu Führerschein und Ausrüstung (Code des transports L5241-1-1).
- EU-Bürger mit EU-Schein und Funkzeugnis (CRR oder gleichwertig) können einen französischen permis ohne Prüfung im Wege der Gleichwertigkeit erhalten. Zuständig für die Seeoptionen ist die DDTM Seine-Maritime in Rouen.
WARNUNG — Fahrverbot für ausländische Titel Wer keinen französischen Schein hat, kann bei schweren Verstößen oder Trunkenheit befristet oder dauerhaft von der Fahrt ab französischen Häfen und in französischen Hoheitsgewässern ausgeschlossen werden (Dekret 2007-1167 Art. 7).