Rechtsgrundlage
Code des transports L5242-2, L5242-25 und L5242-26 (Gesetz 2026-798), R5242-1 und R5242-2 (Dekret 2026-434); Dekret 2007-1167 Art. 6 und 7. Baut auf: Lektion 4.1.
Was bei einer Kontrolle verlangt wird
Kontrollen führen Gendarmerie maritime, Zoll und Affaires maritimes durch. Halten Sie bereit:
- Ihr Exemplar der Mieterklärung (Anhang 240-A.6);
- den Führerschein im Original, gegebenenfalls mit Übersetzung;
- die Sicherheitsausrüstung – Westen, Leuchte, Löscher, Anker, bei mehr als 2 sm die Küstenausrüstung.
Alkohol und Drogen: seit August 2026 Straftat
Das Gesetz 2026-798 hat neue Straftatbestände für Führer von Motorbooten geschaffen, für die ein Führerschein vorgeschrieben ist:
| Tatbestand | Strafe |
|---|---|
| Blutalkohol ab 0,80 g/l oder Atemalkohol ab 0,40 mg/l – auch ohne Anzeichen von Trunkenheit | 3 Jahre Haft, 9.000 € |
| Alkohol wie oben und Drogen | 5 Jahre, 15.000 € |
| Drogen allein | 3 Jahre, 9.000 € |
Daneben gilt seit Juni 2026: Wer ein Motorboot in offensichtlich betrunkenem Zustand führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit der 4. Klasse – unabhängig von einem Messwert. Möglich sind zusätzlich der Entzug des Führerscheins bis zu einem Jahr und die Einziehung des Boots, wenn es dem Täter gehört oder er frei darüber verfügt.
WARNUNG — 0,8 ist keine Freigrenze Die 0,80 g/l sind die Schwelle zur Straftat, nicht die Grenze für „fahrtüchtig“. Wer sichtbar betrunken fährt, wird auch darunter belangt. Dazu kommt der Versicherungsschutz, der bei Alkohol oft entfällt.
Das Gesetz ermächtigt die Regierung, die Regeln binnen sechs Monaten per Verordnung zu ergänzen, etwa bei Verweigerung eines Tests. Rechnen Sie mit weiteren Änderungen.
Geschwindigkeit und Fahrweise
Wer nicht Herr seiner Geschwindigkeit bleibt oder sie nicht wie vorgeschrieben verringert (Begegnungen, Sicht, Badende, Taucher), begeht ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit der 4. Klasse (R5242-2).
Was ausländischen Scheininhabern droht
Einen deutschen Schein kann Frankreich nicht entziehen. Das Dekret sieht aber vor, dass Führer ohne französischen Titel bei Verstößen, grober Fahrlässigkeit oder Trunkenheit befristet oder dauerhaft von der Fahrt ab französischen Häfen und in französischen Hoheitsgewässern ausgeschlossen werden können.
Sperrzonen und Anordnungen
Wer Fahr-, Anker- oder Aktivitätsverbote der Präfekten missachtet, riskiert bis zu 1 Jahr Haft und 150.000 € (L5242-2). Das gilt auch für die Verbotszonen der Betonnungspläne.
Nach einem Unfall
- Hilfe leisten, soweit ohne eigene Gefahr möglich; bei Verletzten sofort das CROSS.
- Vermieter informieren, Fotos machen, Zeugen notieren.
- Keine Schuldanerkenntnis unterschreiben, die Sie nicht verstehen; Ihre Versicherung einschalten.