Rechtsgrundlage
Maßgeblich: D.M. 1.9.2021 (GU 11 vom 15.1.2022) Art. 2–7 und Allegato 2, geändert durch D.M. 6.4.2023 und D.M. 29.7.2024; Codice Art. 27 Abs. 8, Art. 41, 45; D.M. 146/2008 Art. 60-bis. Baut auf: L1.1.
Woran Sie einen ordentlichen Vermieter erkennen
Die Vermietung von natanti und Jetskis ist in Italien kein freies Gewerbe „vom Strand weg". Das Ministerialdekret vom 1. September 2021 verlangt:
- Tätigkeitsanzeige: Der Vermieter reicht bei der Capitaneria eine comunicazione di inizio attività (CIA) ein, seit 2024 auf einem neuen Formular. Beizufügen sind Handelsregistereintrag, Bootsliste, Leistungserklärungen der Motoren, CE-Unterlagen und die Versicherungspolicen. Eine abgestempelte Kopie liegt im Büro, eine Fotokopie an Bord jedes Boots (Art. 2).
- Kennzeichnung: Name des Vermieters und laufende Nummer gut sichtbar am Boot (Art. 3 Abs. 1).
- Vertrag: schriftlich oder durch den Zahlungsbeleg nachgewiesen, mit Leistungsart, Bootsnummer, Höchstzahl der Personen, Personalien und Telefonnummern beider Seiten sowie den Daten Ihres Scheins, falls einer nötig ist; Original oder Kopie an Bord (Art. 3).
Die Haftpflichtversicherung ist für Motorboote gesetzlich vorgeschrieben (Art. 41 Codice), und der Vermieter muss das Boot versichert übergeben (Art. 45).
Die Übergabe
Vor dem Ablegen muss der Vermieter (Art. 4):
- das Boot voll funktionsfähig und mit der vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung übergeben;
- prüfen, dass Sie mindestens 16 sind;
- Sie darauf hinweisen, dass jenseits von 6 sm ein Schein der Kategorie A nötig ist, und ihn gegebenenfalls sehen wollen;
- Ihnen den erlaubten Küstenabstand des Boots nennen und die Bordpapiere aushändigen;
- Motor, Sicherheitsausrüstung, Ankergeschirr und die örtlichen Vorschriften der Hafenbehörde erklären.
Die Anweisungen für Mieter ohne Schein
Haben Sie keinen Schein, muss der Vermieter Ihnen die istruzioni nach Allegato 2 erklären und aushändigen – auf Italienisch und Englisch. Sie enthalten unter anderem:
- Ihre Verantwortung; kein Weitervermieten, kein Wasserski, kein Schleppen;
- vor dem Ablegen: örtliche Verordnungen, Sicherheitsausrüstung, Treibstoff, Wetterbericht, Grenzen in Schutzgebieten;
- vor dem Start: alle an Bord, keine Leinen im Wasser, Notstopp-Leine (stacco di sicurezza) am Handgelenk oder an der Weste;
- Geschwindigkeiten, Hafenein- und -ausfahrt (rechts halten), Badezonen und Startkorridore, Taucherflagge, Vorfahrtsregeln;
- Ankern mit Leine oder Kette von mindestens dreimal der Wassertiefe;
- Wellen schräg über den Bug nehmen; UKW-Kanal 16, Mayday und Pan-Pan; Hafen- und Positionslichter.
VORSICHT — Reißleine immer anlegen Fällt der Fahrer ohne Notstopp-Leine über Bord, fährt das Boot weiter – im Kreis, auf ihn zu. Die Leine gehört an den Körper, nicht an die Konsole.
Was Sie selbst prüfen sollten
- Nummer am Boot = Nummer im Vertrag;
- Kopie der CIA an Bord;
- Rettungswesten in passender Größe für jede Person, auch Kinder;
- Tankinhalt und Rückgabezeit;
- Handynummer des Vermieters im Telefon gespeichert.
TIPP — Fotos bei der Übernahme Fotografieren Sie Rumpf, Propeller und Polster vor der Abfahrt. Das ist keine Rechtspflicht, erspart aber Diskussionen bei der Rückgabe (Lektion 2.2).