Rechtsgrundlage
Maßgeblich: Codice Art. 27 Abs. 7, Art. 40, 42, 42-bis (eingefügt durch L. 70/2026), 45–47; D.M. 1.9.2021 Art. 4–5. Baut auf: L2.1.
Drei Vertragsformen
| Form | Wer führt? | Wichtigste Regeln |
|---|---|---|
| locazione (Bareboat-Miete) | Sie | Sie übernehmen die detenzione (Innehabung) und die Risiken Ihrer Führung (Art. 42 Abs. 2). Für imbarcazioni ist der Vertrag nur schriftlich gültig und liegt an Bord (Art. 42 Abs. 3). |
| noleggio (Charter mit Crew) | Anbieter | Boot und Führung bleiben beim Anbieter. Beim natante braucht der Fahrer mindestens Kategorie A (D.M. 1.9.2021 Art. 5); an Bord höchstens 12 Personen (Codice Art. 27 Abs. 7). |
| locazione con prescrizione di comandante (Art. 42-bis) | ein von Ihnen bestimmter Skipper | neu seit 10. Mai 2026 – siehe unten |
Die neue Miete mit vorgeschriebenem Skipper
Bis 2026 war unklar, ob man eine Yacht bareboat mieten und dazu einen Skipper anheuern darf. Art. 42-bis regelt das jetzt:
- Der Mietvertrag kann vorsehen, dass die imbarcazione (10–24 m) von einer Person geführt wird, die mindestens den Berufstitel nach Art. 36-bis besitzt (den UND 2ª classe) und die der Mieter als Kapitän bestimmt.
- An Bord höchstens zwölf Personen, den Skipper nicht mitgezählt – oder weniger, wenn das Zulassungszeugnis weniger erlaubt.
- Mieter darf nur eine einzelne natürliche Person sein.
- Der Mietvertrag und der Vertrag zwischen Mieter und Skipper liegen während der ganzen Miete an Bord.
Praktisch heißt das: Firmen- oder Vereinsmieten laufen weiterhin über den noleggio.
VORSICHT — Mieter bleibt Mieter Auch mit Skipper sind Sie bei der locazione der Vertragspartner. Nach Art. 40 Abs. 2 haftet der Mieter gegenüber Dritten gesamtschuldnerisch mit dem Eigentümer. Bei Bußgeldern beschränkt sich die Haftung des Eigentümers seit 2026 darauf, Ihre Daten der Behörde mitzuteilen.
Personenzahl
Die Zahl der zulässigen Personen steht im Vertrag (D.M. 1.9.2021 Art. 3) und ergibt sich aus der CE-Konformitätserklärung oder dem Zulassungszeugnis (Art. 4 Abs. 1). Kinder zählen mit. Überschreiten Sie sie, verletzen Sie eine Sicherheitsvorschrift – und riskieren im Schadensfall den Versicherungsschutz.
Kaution, Tank und Rückgabe
Hierzu schweigt das Gesetz; es gilt, was im Vertrag steht. Bewährt hat sich:
- Kaution: Betrag und Form (Karte, bar) vorher klären; lassen Sie sich die Rückgabebedingungen schriftlich geben.
- Zustandsprotokoll: Kratzer, Schäden am Propeller und fehlende Ausrüstung vor Abfahrt notieren und fotografieren.
- Treibstoff: „voll–voll" oder Abrechnung nach Verbrauch – vorher klären.
- Rückgabezeit: Das Gesetz sieht bei verspäteter Rückgabe bis zu einem Zehntel der Mietdauer statt Schadensersatz das doppelte Entgelt für die Überzeit vor, sofern nichts anderes vereinbart ist (Art. 43 Abs. 2).
TIPP — Bei Schaden sofort melden Grundberührung oder ein Leinenwickel im Propeller: sofort den Vermieter anrufen. Wer weiterfährt, macht aus einem kleinen Schaden einen großen und aus einer Kulanzfrage einen Streit.