Rechtsgrundlage
Maßgeblich: D.M. 146/2008 Art. 34 (Fassung D.M. 133/2024); SpFV (DE); SportSeeSchV (DE); SeeSchFVO (AT); BAV-Auskunft (CH). Baut auf: L1.1.
Die italienische Regel in einem Satz
Nach Art. 34 Abs. 1 dürfen ausländische Staatsangehörige italienische natanti, Jetskis und größere Yachten führen, wenn sie einen Schein oder ein vom Heimatstaat als gleichwertig anerkanntes Dokument besitzen – „purché a titolo gratuito" (nur unentgeltlich) und „entro i limiti dell'abilitazione posseduta" (im Rahmen der eigenen Befugnis). Das Original gehört an Bord.
Drei weitere Absätze sind wichtig:
- Abs. 2: Auf einem Boot unter fremder Flagge gilt das Recht des Flaggenstaats.
- Abs. 3: EU-Bürger, deren Heimatstaat für das betreffende Boot keinen Schein ausstellt, können stattdessen eine amtliche Bescheinigung darüber mitführen. Für Schweizer gilt das nicht.
- Abs. 4: Wer als Italiener in Italien wohnt, braucht in italienischen Gewässern immer den italienischen Schein. Wie es um Ausländer mit Wohnsitz in Italien steht, regelt der Text nicht.
Eine amtliche Tabelle, welche ausländische Befugnis welcher italienischen Grenze entspricht, gibt es nicht. Die Vermieter prüfen in der Praxis Ihr Dokument und tragen es in den Vertrag ein.
Deutschland
| Dokument | Was das deutsche Recht sagt |
|---|---|
| Sportbootführerschein See (SBF See) | Pflicht auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen für Motorboote über 11,03 kW (Verbrenner) bzw. 7,5 kW (Elektro); Mindestalter 16 (SpFV §§ 4–6). Eine Seemeilengrenze nennt die SpFV nicht. |
| Sportküstenschifferschein (SKS) | freiwillig; Küstengewässer bis 12 sm von der Festlandküste |
| Sportseeschifferschein (SSS) | freiwillig; bis 30 sm sowie das gesamte Mittelmeer |
| Sporthochseeschifferschein (SHS) | freiwillig; weltweit |
Der SBF See ist Ihr Grunddokument für Motorboote über 40,8 PS und für Jetskis. Weil er keine Seemeilengrenze ausweist, ist offen, wie eine italienische Kontrolle ihn einordnet; für Tagesmieten in Küstennähe ist das selten entscheidend. Wer eine Yacht chartert und weit hinaus will, nimmt SKS oder SSS zusätzlich mit.
Österreich
Die österreichische Seeschifffahrts-Verordnung kennt ein „Internationales Zertifikat für die Führung von Jachten" (Anlage 30 zu § 200) und definiert Fahrtbereiche: FB 1 bis 3 sm, FB 2 bis 20 sm, FB 3 bis 200 sm. Der auf Ihrem Zertifikat eingetragene Fahrtbereich ist Ihre Grenze im Sinne von Art. 34.
Schweiz
Das Bundesamt für Verkehr ist deutlich: Der kantonale Schiffsführerausweis Kategorie A und ein darauf gestütztes ICC gelten nur auf Binnengewässern, weder auf hoher See noch an der Küste. Den Küsteneintrag „C" im ICC gibt es nur mit dem Schweizer Hochseeausweis. Und weil die Schweiz nicht in der EU ist, steht Schweizern der Weg über die Bescheinigung nach Abs. 3 nicht offen.
WARNUNG — Der Bodensee-Schein reicht am Meer nicht Wer nur den Kat.-A-Ausweis besitzt, fährt in Italien bestenfalls das führerscheinfreie Boot bis 40,8 PS innerhalb von 6 sm – und keinen Jetski.
Und das ICC?
Das International Certificate of Competence beruht auf der UNECE-Resolution Nr. 40. Ob Italien es als solches anerkennt, steht in keiner italienischen Primärquelle; eine Fachzeitschrift behauptet das Gegenteil [Sekundärquelle]. Wird das ICC von Ihrem eigenen Staat ausgestellt, ist es aber zugleich ein Dokument dieses Staates – das spricht für die Anerkennung im Rahmen seiner Einträge (I = Binnen, C = Küste).
TIPP — Original, nicht Foto Art. 34 verlangt das Original an Bord. Ein Handyfoto hilft bei einer Kontrolle der Guardia Costiera nicht.
Unentgeltlich heißt unentgeltlich
Sobald Sie Mitfahrer gegen Geld befördern, verlassen Sie den Rahmen von Art. 34. Gewerbliche Fahrten verlangen italienische Berufsbefähigungen und ein zugelassenes Boot; unerlaubte entgeltliche Beförderung wird nach Art. 55 Codice mit Bußgeld geahndet.