Rechtsgrundlage
Maßgeblich: Codice Art. 53, 53-bis, 53-ter, 53-quater, 53-quinquies und 57-ter. Baut auf: L3.1, L3.2.
Alkohol am Ruder
Art. 53-bis verbietet das Führen eines Sportboots im Rauschzustand. Die Stufen:
| Blutalkohol | Bußgeld | Schein |
|---|---|---|
| über 0,5 bis 0,8 g/L | 2.755–11.017 € | 3–6 Monate Entzug |
| über 0,8 bis 1,5 g/L | 3.500–12.500 € | 6–12 Monate |
| über 1,5 g/L | 5.000–15.000 € und Beschlagnahme des Boots | 1–2 Jahre; bei Wiederholung in zwei Jahren Widerruf |
| Test verweigert | wie über 1,5 g/L | wie über 1,5 g/L |
Zuschläge: +⅓ bis ½ zwischen 22 und 7 Uhr; verdoppelt und Beschlagnahme, wenn Sie einen Unfall verursachen (Art. 53-bis Abs. 3). Gehört das Boot einem Dritten, der nichts damit zu tun hat – etwa dem Vermieter –, wird es nicht beschlagnahmt; zahlen müssen Sie trotzdem.
Null Promille
Art. 53-ter verbietet jeden Alkohol am Ruder für:
- Personen unter 21 Jahren;
- alle, die ein Boot gewerblich nutzen – Skipper, Vermieter, Bootsführer im noleggio.
Bis 0,5 g/L kostet das 500–2.000 €, bei Unfall doppelt. Darüber gelten die Stufen oben mit Aufschlägen.
Drogen
Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln: 2.755–11.017 € und 1–2 Jahre Entzug (Art. 53-quater), bei gewerblicher Nutzung mehr.
WARNUNG — Ohne Schein ist nicht ohne Strafe Wer mit einem führerscheinfreien Mietboot betrunken fährt, verliert zwar keinen italienischen Schein – das Bußgeld trifft ihn aber genauso. Und wer unter 21 ist, zahlt schon ab dem ersten Glas.
Weitere Verstöße im Überblick
| Verstoß | Bußgeld | Weitere Folgen |
|---|---|---|
| Führen ohne vorgeschriebenen Schein | 2.755–11.017 € | beim Eigentümer: Aussetzung der Zulassung bzw. Einzug der Leistungserklärung 15–60 Tage (Art. 53-quinquies) |
| Schein abgelaufen | 276–1.377 € | Schein wird eingezogen |
| Verstoß gegen Verordnung oder Sicherheitsvorschrift | 276–1.377 €, mit natante halbiert | – |
| Zu jung für das führerscheinfreie Boot | 65–665 € | – |
| Zu schnell an Stränden, Häfen, Korridoren, Bojenfeldern | 414–2.066 € | Schein 1–3 Monate |
| Unter 100 m an einem Tauchersignal | – | Schein 1–3 Monate |
Verstöße in Schutzgebieten sind in Art. 53 Abs. 4 ausgenommen; dort gelten die Sanktionen des Schutzgebietsrechts.
Schneller zahlen, weniger zahlen
Art. 57-ter erlaubt die ermäßigte Zahlung innerhalb von 60 Tagen: das Günstigere aus einem Drittel des Höchstbetrags und dem Doppelten des Mindestbetrags. Wer innerhalb von 5 Tagen zahlt, spart weitere 30 % – nicht aber bei Taten mit Beschlagnahme, Scheinentzug oder Widerruf. Beispiele (eigene Berechnung):
| Verstoß | Rahmen | Ermäßigt (60 Tage) | Mit 5-Tage-Rabatt |
|---|---|---|---|
| Verordnung, imbarcazione | 276–1.377 € | 459,00 € | 321,30 € |
| Verordnung, natante (halbiert) | 138–688,50 € | 229,50 € | 160,65 € |
| Zu schnell (mit Scheinentzug) | 414–2.066 € | 688,67 € | kein Rabatt |
TIPP — Quittung verlangen Bei Kontrollen auf See wird der Verstoß im Protokoll (verbale) festgehalten. Lassen Sie sich die Zahlungsmodalitäten zeigen; sie müssen darin stehen.