Rechtsgrundlage
Maßgeblich: D.M. 146/2008 Art. 91-bis; D.M. 1.9.2021 Allegato 2 lit. f und m (Fassung D.M. 6.4.2023); Ord. Palermo 46/2026; Ord. La Maddalena 33/2026; L. 70/2026 Art. 20. Baut auf: L3.1.
Die landesweiten Grenzen
Seit der Reform von 2024 enthält die Durchführungsverordnung eine allgemeine Geschwindigkeitsregel (D.M. 146 Art. 91-bis), die gilt, wenn die örtliche Hafenbehörde nichts anderes anordnet:
- höchstens 8 kn unter Motor innerhalb von 500 m von der Küste, von Wellenbrechern und von der Außenkante von Hafeneinfahrten, Anlegern und Liegeplätzen;
- höchstens 3 kn in Häfen sowie in Reeden und Buchten, in denen Boote vor Anker liegen;
- kein störender Lärm innerhalb von 500 m von der Küste.
Die Anweisungen, die Sie als Mieter ohne Schein erhalten, formulieren es etwas anders: 8 kn innerhalb von 500 m vor hohen Felsküsten und 1.000 m vor Stränden, 3 kn in Häfen, Reeden und Buchten mit ankernden Booten. Ältere Exemplare nennen noch „5.000 m" – ein Fehler, der 2023 korrigiert wurde. Halten Sie sich im Zweifel an den strengeren Wert.
Örtliche Abweichungen
| Gebiet | Regel 2026 |
|---|---|
| Palermo | 300–1.000 m vor Stränden (100–500 m vor Steilküsten): höchstens 8 kn in Verdrängerfahrt |
| La Maddalena (Ord. 33/2026, 1.6.–30.9.) | 7 kn innerhalb 500 m; 10 kn von 500 bis 1.000 m, jeweils in Verdrängerfahrt |
| Tavolara (AMP) | 5 kn innerhalb 300 m, 10 kn von 300 bis 600 m |
Verdrängerfahrt heißt: Das Boot gleitet nicht, der Bug liegt im Wasser. Bei einem kleinen Gleitboot sind das oft nur 5–7 kn.
WARNUNG — Radarkontrollen gibt es Die Guardia Costiera misst Geschwindigkeiten mit zugelassenen Geräten; vom Messwert werden 15 %, mindestens 2 kn, abgezogen (D.M. 146 Art. 91-quater). Zu schnell an Stränden, Korridoren oder ankernden Booten kostet 414–2.066 € und den Schein für 1–3 Monate (Codice Art. 53 Abs. 6 und 9).
Ankern: Sand statt Seegras
Die Posidonia oceanica ist eine Seegraspflanze, die dichte, dunkelgrüne Wiesen bildet. Seit Mai 2026 steht im Gesetz: Das Ankern darf empfindliche Lebensräume nicht zerstören, beschädigen oder zerteilen, „con particolare riferimento alle praterie di Posidonia oceanica" (L. 70/2026 Art. 20). Einen eigenen Bußgeldtatbestand oder Zonen enthält der Artikel nicht; konkrete Ankerverbote stehen in den Regeln der Schutzgebiete und Nationalparks und in örtlichen Verordnungen – etwa La Maddalena 2026: kein Ankern auf Posidonia und kartierten empfindlichen Böden, nur auf Sand oder Schlamm.
So ankern Sie richtig:
- Grund anschauen: heller Sand ja, dunkle Flecken nein.
- Gegen den Wind anfahren, Anker fallen lassen, nicht werfen.
- Mindestens dreimal die Wassertiefe Leine oder Kette stecken (Allegato 2).
- Beim Ankerauf über den Anker fahren, statt ihn durch die Wiese zu ziehen.
TIPP — Morgens ankern Sie besser Mittags sind die Sandflecken in beliebten Buchten belegt. Wer früh kommt, findet Sand – wer spät kommt, sucht eine Boje oder fährt weiter.