Rechtsgrundlage
Decreto 44/2025 der Balearen (BOIB 102 vom 2.8.2025), Art. 4, 9 und 13; RD 607/1999 (Haftpflicht). Gilt für: Boote über 2,5 m; Jetskis sind ausgenommen (Lektion 3.1).
Vor der Unterschrift: Ihr Schein
Das balearische Dekret über die Bootsvermietung (alquiler de embarcaciones) unterscheidet die Miete sin dotación (ohne Besatzung, Sie steuern selbst) und con dotación (mit Skipper). Bei der Miete ohne Besatzung muss der Vermieter prüfen, ob Ihr Schein für dieses Boot ausreicht. Reicht er nicht, darf er den Vertrag nicht unterschreiben (Art. 4.2). Seit dem 1.10.2026 gilt das auch für die kleinsten Motorboote.
Bringen Sie mit:
- Ihren Schein im Original (bei der Licencia genügt an Bord eine Kopie; das Original muss der Behörde binnen 2 Tagen vorgelegt werden),
- Personalausweis oder Pass,
- bei Minderjährigen am Jetski die unterschriebene Zustimmung der Eltern.
Die Pflicht-Einweisung
Art. 13 Decreto 44/2025 verpflichtet den Vermieter, Sie über Folgendes zu informieren:
- gute Praxis beim Navigieren und Ankern,
- das Ankerverbot auf Posidonia-Seegras (Lektion 4.3),
- Schutzgebiete und Meeresreservate,
- die Pflicht, das Wetter täglich zu prüfen.
Der Vertrag muss festhalten, dass diese Einweisung stattgefunden hat und dass das Boot zugelassen ist. Unterschreiben Sie diese Bestätigung erst, wenn Sie die Einweisung tatsächlich bekommen haben.
TIPP — Ihre eigene Checkliste bei der Übergabe Rettungswesten für alle an Bord (passende Größen für Kinder), Anker mit genug Leine oder Kette, Paddel, Eimer, Feuerlöscher, Tankstand und Reservekanister, Notstoppleine (hombre al agua) am Motor, Handy in wasserdichter Hülle. Lassen Sie sich Motorstart, Rückwärtsgang und Ankermanöver einmal zeigen, am besten mit Ihnen am Ruder.
Die Papiere an Bord
Art. 9.d Decreto 44/2025 zählt auf, was an Bord sein muss (Papier oder elektronisch mit Prüfcode). Für Sie als Mieter wichtig:
| Dokument | Warum |
|---|---|
| Mietvertrag (contrato de arrendamiento) mit der Registriernummer der Vermietung | Nachweis, dass die Vermietung angemeldet ist |
| Versicherungsnachweis für Boot und Insassen | Pflicht für die gewerbliche Vermietung |
| Passagier- und Besatzungsliste (Name, Ausweis, Nationalität, Anschrift) | wird bei Kontrollen geprüft |
| Anmeldung (declaración responsable) und Gebührenquittung | Sache des Vermieters, aber an Bord mitzuführen |
Bei einer Kontrolle durch Guardia Civil, Capitanía oder die Inspektoren der Balearen legen Sie diese Papiere zusammen mit Ihrem Schein vor.
Versicherung
- Haftpflicht (seguro de responsabilidad civil) ist für jedes Sportboot Pflicht (RD 607/1999). Die gesetzlichen Mindestsummen stammen noch aus Pesetenzeiten und entsprechen umgerechnet etwa 120.202 € je Geschädigtem und 240.404 € je Ereignis bei Personenschäden sowie 96.162 € bei Sachschäden.
- Für Mietboote verlangt das Dekret zusätzlich eine Insassen-Unfallversicherung.
- Schäden am Mietboot selbst regelt der Vertrag, meist über eine Kaution (fianza). Lesen Sie, was die Kaution abdeckt: Grundberührung, Schraubenschaden und Verlust des Ankers sind typische Streitpunkte.
Das Boot hat eigene Grenzen
Ihr Schein ist nur eine Seite. Jedes Boot ist für ein bestimmtes Fahrtgebiet und eine Höchstzahl an Personen zugelassen; die Angaben stehen auf dem Herstellerschild oder in den Bootspapieren. Gilt für das Boot eine engere Grenze als für Ihren Schein, zählt die engere.
VORSICHT — Die Regeln von 2024 für Mallorca und Menorca Für scheinfreie Mietboote galten dort 7 kn, 1 sm Küstenabstand und Windstärke 4 als Obergrenze. Ob solche Auflagen für Licencia-Inhaber übernommen werden, ist offen. Fragen Sie den Vermieter, welche Grenzen er Ihnen vertraglich setzt; viele bleiben aus Versicherungsgründen dabei.
Vokabular
| Spanisch | Deutsch |
|---|---|
| alquiler sin dotación / con dotación | Miete ohne / mit Skipper |
| contrato de arrendamiento | Mietvertrag |
| seguro de responsabilidad civil | Haftpflichtversicherung |
| fianza | Kaution |
| lista de pasajeros | Passagierliste |