Rechtsgrundlage Die Mitführ- und Prüfpflichten stehen im jeweiligen nationalen Recht: Spanien DA 3ª RD 875/2014 und D. 44/2025, Italien Art. 34 D.M. 146/2008, Frankreich Arrêté 2011 Art. 4, Kroatien Pravilnik Art. 4, Portugal DL 149/2014, Montenegro Sicherheits- und Yachtgesetz.
Was in die Bordmappe gehört
| Dokument | Warum | Wo ausdrücklich verlangt |
|---|---|---|
| Originalschein (SBF-Karte, SKS, AT-Ausweis, CH-Ausweis) | Befähigung | Italien (Original an Bord), Frankreich (Original bei Kontrolle), Spanien |
| ICC, falls eigene Karte (AT, CH) | Nachweis nach Res. 40 | Kroatien (Pauschalklausel) |
| SRC | Funk | Kroatien, wenn UKW eingebaut |
| Reisepass oder Personalausweis | Identität, Crewliste | überall |
| Übersetzung | Verständlichkeit | Griechenland: Nicht-EU (Bareboat) bzw. amtlich (Schnellboot); Frankreich: beglaubigt „gegebenenfalls“ |
| Konsulatsbescheinigung | Zuständigkeit des Ausstellers | Griechenland, Schnellboote |
| Wohnsitznachweis | wenn Schein vom Wohnsitzstaat | Spanien DA 3ª(2); Italien Art. 34 c.5 |
| Crewliste | Hafenbehörde | Kroatien, Montenegro (vom Hafenamt bestätigt) |
| Chartervertrag, Bootspapiere | Nutzungsberechtigung | überall |
TIPP — Kopien getrennt aufbewahren Originale an Bord, Scans in der Cloud und eine Papierkopie im Seesack. Geht die Bordmappe über Bord, können Sie wenigstens nachweisen, was Sie besitzen.
Wie die Charterfirma prüft
Mehrere Staaten machen die Prüfung zur Pflicht des Vermieters – das ist der Grund, warum am Steg so genau hingeschaut wird:
- Kroatien: Die Firma muss die Befähigung vor der Übergabe kontrollieren; sie haftet mit, wenn ein Unbefähigter führt.
- Balearen: Der Vermieter muss prüfen und darf den Vertrag bei unzureichendem Schein nicht unterschreiben.
- Portugal: Der Anbieter muss die Befähigung der Nutzer überprüfen.
- Montenegro: Die Mietfirma muss das Zeugnis prüfen; sonst drohen ihr 1.500–20.000 €.
- Griechenland: Die Pflicht zur zweiten qualifizierten Person stammt aus den Agenturbedingungen, nicht aus dem Gesetz.
Viele Firmen verlangen zusätzlich einen Segellebenslauf oder eine Probefahrt. Das ist Vertragsrecht und kann strenger sein als jede Tabelle.
Versicherung und Kaution
Die Vertragsbedingungen der Charterfirmen haben wir nicht untersucht. Rechtlich sicher ist nur: Malta verlangt neben der nautical licence eine Versicherung, Montenegro bei ausländischen Yachten eine Haftpflichtversicherung als Einreisedokument. Prüfen Sie, ob Ihre Skipperhaftpflicht und eine etwaige Kautionsversicherung Charter im jeweiligen Land und die Bootsgröße decken – und ob sie bei fehlendem Schein leisten.
WARNUNG — Schein und Versicherung hängen zusammen Fahren Sie außerhalb der Befugnisse Ihres Scheins, riskieren Sie nicht nur ein Bußgeld. Ob Ihre Versicherung dann zahlt, steht in deren Bedingungen.
Was Hafenbehörde oder Küstenwache fragen
In der Regel: Schein, Bootspapiere, Crewliste, bei Charter der Vertrag, in Kroatien der Funkschein. Typische Bußgelder für den Skipper:
| Land | Verstoß | Bußgeld |
|---|---|---|
| Spanien | ohne ausreichenden Schein | schwerer Verstoß, bis 180.000 € |
| Portugal | ohne angemessene Befähigung | 300–3.000 € |
| Italien | ohne erforderlichen Schein | 2.755–11.017 € |
| Frankreich | Motor ohne permis | Übertretung 5. Klasse |
| Kroatien | Schein nicht an Bord | ca. 40–106 € |
| Montenegro | Miete ohne Zeugnis | 200–2.000 € |
| Türkei | Privatboot ohne ADB | 10.000 TRY (jährlich angepasst) |
| Malta | ohne nautical licence | 500 € |
| Griechenland | Verstoß gegen Hafenvorschriften | 50–60.000 € (Sekundärquelle) |