Rechtsgrundlage Die Fälle wenden die Regeln aus Modul 2 an: RD 875/2014 (Spanien), MMPI-Tabelle 2026 (Kroatien), Υ.Α. 3342/2004 (Griechenland), Verordnung 2023 Art. 14(2) (Türkei), D.M. 146/2008 Art. 34 (Italien), Sicherheitsgesetz Art. 94 (Montenegro).
Fall 1: SKS-Inhaber auf Mallorca
Lage. Thomas, Deutscher, SBF See und SKS, wohnt in Hamburg. Er chartert in Palma eine 12-m-Segelyacht unter spanischer Flagge.
Prüfung. Deutschland ist EWR, also greift DA 3ª: SKS im Rahmen seiner Befugnisse, das heißt Küstengewässer bis 12 sm. Der Vermieter muss prüfen und darf bei unzureichendem Schein nicht unterschreiben. Für Überfahrten zwischen den Inseln heißt das: Messen Sie nach, wie weit Sie sich von der nächsten Küste entfernen. Auf dem Schlag nach Ibiza liegt die Mitte deutlich mehr als 12 sm von jeder Küste entfernt.
Ergebnis. Charter zulässig, Törnplanung innerhalb der Befugnisse. SRC mitnehmen.
Fall 2: Nur SBF See, Charter in Kroatien
Lage. Lena, Deutsche, nur SBF See, will mit Freunden eine 13-m-Yacht ab Split chartern.
Prüfung. Zeile 11 der MMPI-Tabelle: Yachten bis 18 m, innere Gewässer und Küstenmeer. Hat die Karte „C“, greift zusätzlich die Pauschalklausel. Bedingung: Funkzeugnis, da UKW eingebaut. Für einen Abstecher nach Montenegro braucht die Yacht die montenegrinische Vignette; Ihre Befähigung wird dort nach dem Recht des Flaggenstaats Kroatien beurteilt – und die Charterfirma muss die Ausfahrt erlauben.
Ergebnis. Zulässig, mit SRC. Ohne SRC: kroatische Zusatzprüfung oder Ablehnung am Steg.
Fall 3: Österreicherin mit via-donau-ICC C-20 in Griechenland und der Türkei
Lage. Eva hat den Befähigungsausweis Fahrtbereich 2 und das via-donau-ICC C-20. Sie chartert bareboat in Lefkas, später in Göcek.
Prüfung. Griechenland: staatlich ausgestelltes Zertifikat, EU-Herkunft, keine Übersetzung vorgeschrieben; die Agentur verlangt womöglich eine zweite qualifizierte Person. Türkei: Heimatschein „im Rahmen seiner Befugnisse“ – 20 sm Küstenfahrt passen für einen Küstentörn.
Ergebnis. In beiden Ländern zulässig, Agenturbedingungen vorab schriftlich klären.
Fall 4: Schweizer mit kantonalem Ausweis in Italien und Montenegro
Lage. Marco hat den Ausweis für den Zürichsee und das kantonale ICC ohne „C“. Er möchte in Ligurien ein 60-kW-Motorboot mieten und später in Kotor ein Boot.
Prüfung. Italien: Heimatschein im Rahmen seiner Befugnisse – sein Ausweis gilt für Binnengewässer, nicht für das Meer. Montenegro: Mietboote über 3 kW nur mit montenegrinischem Zeugnis.
Ergebnis. In beiden Fällen reicht sein Schein nicht.
WARNUNG — „Hat bisher immer geklappt“ ist keine Rechtsgrundlage Eine Charterbasis, die einmal nicht genau hinschaut, verschiebt das Risiko auf Sie – inklusive Versicherung.
Wenn Ihr Schein nicht reicht
| Option | Wann sinnvoll | Aufwand |
|---|---|---|
| Höherer Heimatschein – SKS, SSS; AT Fahrtbereich 2/3; CH Hochseeausweis | regelmäßiges Chartern, größere Yachten | Theorie, Praxis, Meilen |
| Lokaler Schein – z. B. montenegrinisches Bootsführerzeugnis, spanische titulación | Wohnsitz im Land, häufige Kleinbootmiete | Prüfung in der Landessprache möglich |
| Skipper mieten | einmalige Reise, fehlende Befugnis, große Yacht | Tageshonorar, Koje für den Skipper |
| Scheinfreie Boote | kurze Ausflüge | stark begrenzt; Spanien seit 1.10.2026 nicht mehr für Mietboote |
TIPP — Erst Revier, dann Schein Planen Sie den Törn, prüfen Sie die Seemeilen von der Küste und die Bootslänge – und vergleichen Sie erst dann mit Ihren Befugnissen. Für die Ausbildung selbst bietet die xplor-Bibliothek RYA Day Skipper/Yachtmaster und den COLREGs trainer.