Rechtsgrundlage Frankreich: Arrêté vom 6. Juli 2011 über ausländische Bootsführerscheine und Décret 2007-1167 zum permis plaisance. Italien: D.M. 146/2008, Art. 34 (neu gefasst durch D.M. 133/2024, in Kraft seit 21. September 2024). Beide Staaten stehen in Anhang IV auf „Nein“.
Gemeinsamer Nenner: Ihr Heimatschein, nicht das ICC
Weder der französische Arrêté noch der italienische Art. 34 erwähnen das ICC. Beide erkennen den Führerschein Ihres Heimatstaats an – innerhalb seiner Befugnisse. Ihr SBF See zählt dort also als deutscher Führerschein, nicht als ICC.
Frankreich
Wann überhaupt ein Schein nötig ist: Für Motorboote mit mehr als 4,5 kW. Segelyachten auf See brauchen keinen permis – auch nicht mit Hilfsmotor. Für eine gecharterte Segelyacht verlangt das französische Recht von Ihnen also nichts; was die Charterfirma verlangt, ist eine andere Frage (nicht untersucht).
Französisches Motorboot, ausländischer Schein:
| Wer | Regel | Artikel |
|---|---|---|
| EU-, EWR-, Monaco-Bürger mit Schein ihres Staates (DE, AT) | gültig im Rahmen der Befugnisse | Art. 1 |
| Nicht-EU-Bürger mit Schein ihres Landes (CH) | gültig im Rahmen der Befugnisse | Art. 3 |
Bei Kontrollen legen Sie den Originalschein vor, „gegebenenfalls“ mit beglaubigter französischer Übersetzung. Die Bilingualität der SBF-Karte dürfte helfen; eine Garantie ist das nicht.
Umschreibung: Ein EU-Schein lässt sich ohne Prüfung in einen permis umschreiben, wenn Sie ein CRR oder gleichwertiges Funkzeugnis haben; für Nicht-EU-Scheine ist die Theorieprüfung „côtière“ nötig.
Eigenes Boot unter fremder Flagge: Es gilt das Flaggenrecht. Wer in Frankreich wohnt, unterliegt mit Booten unter fremder Flagge in französischen Gewässern den französischen Regeln.
Bußgeld: Ein Motorboot ohne permis zu führen ist eine Übertretung der 5. Klasse; Papiere nicht sofort vorzulegen eine der 2. Klasse, nicht binnen fünf Tagen eine der 4. Klasse. Euro-Beträge stehen nicht in den gelesenen Texten.
Italien
Wann ein Schein nötig ist (bis 24 m): jenseits von 6 sm (auch unter Segel), für jeden Jetski, und innerhalb von 6 sm bei mehr als 30 kW / 40,8 PS.
Italienisches Boot, ausländischer Schein: Ausländer dürfen italienische Boote und Jetskis führen, wenn ihre patente nautica oder ein vom Staat ihrer Staatsangehörigkeit anerkanntes Dokument vorliegt – unentgeltlich und im Rahmen dieses Dokuments. Das Original bleibt an Bord.
VORSICHT — „a titolo gratuito“ Die Regel gilt nur, wenn Sie nicht für das Führen bezahlt werden. Als bezahlter Skipper hilft Ihnen Art. 34 nicht.
Die Sonderregel für EU-Bürger aus Ländern ohne Führerscheinpflicht (amtliche Erklärung an Bord) betrifft Sie als Deutsche oder Österreicher nicht, weil Ihre Staaten Scheine verlangen; Schweizern steht sie als Nicht-EU-Bürgern ohnehin nicht offen.
Eigenes Boot unter fremder Flagge: Flaggenrecht; Einwohner Italiens folgen italienischem Recht. Bußgeld für Führen ohne erforderlichen Schein: 2.755–11.017 €.
Und mit einem britischen ICC?
Manche deutschsprachige Skipper haben ein ICC über einen britischen Aussteller (RYA, IYT). In Frankreich ist offen, ob das ein „permis… délivré dans leur pays“ ist; Großbritannien kennt keinen Pflichtschein. In Italien lässt sich argumentieren, es sei ein vom Staat anerkanntes Dokument – ein Primärtext bestätigt das nicht. Unbestätigt; Ihr deutscher Schein ist die sicherere Grundlage.
TIPP — Original statt Kopie Beide Länder wollen das Original sehen. Ein Foto auf dem Telefon ersetzt es nicht. Mehr Praxis in Renting a Boat or Jet Ski in France und Renting a Boat or Jet Ski in Italy.